Es gibt eine Vielzahl an Förderungen die in unterschiedlichen Situationen beantragt werden können.
Ich informiere Sie gerne persönlich.
Einen ersten Eindruck mit vielfältigen Informationen möchte ich Ihnen nachfolgend geben.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Bafa
Das "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" (Bafa) gewährt Zuschüsse für nachfolgende Anlagen (Stand Februar 2008):
Einrichtung einer thermischen Solaranlage zur
- Warmwasserbereitung: 60€/qm, min. 410€
- WW-Bereitung und Heizungsunterstützung: 105€/qm
- Erweiterung einer bestehenden Anlage: 45€/qm
Einrichtung eines /einer
- Pelletkessel von 5 kW bis 100kW: 36€/kW min. 2000€
- Pelletkessel mit errichtetem Pufferspeicher: 36€/kW min. 2500€
- Hackschnitzelanlage mit Pufferspeicher: 1000€
- Scheitholzvergaserkessel von 15kW bis 50kW: 1125€
Weitere Zuschüsse können für Wärmepumpenanlage beantragt werden.
Des weiteren können verschiedene Maßnahmen durch Kesselaustauschbonus, regenerativer Kombinationsbonus, Umwälzpumpenbonus, Solarpumpenbonus ergänzt werden.
Außerdem ist es durch Nachweis möglich, in manchen Fällen höhere Zuschüsse durch die Beantragung eines Effizienzbonus zu erhalten.
Mini-KWK-Anlagen
Für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen (Mini-Blockheizkraftwerke) ist ab 01.10.2008, zunächst befristet bis 31.12.2008, ein Zuschuss zu beantragen.
Die Berechnung der Förderhöhe ist vom Nachweis der Vollbenutzungsstunden, der Größe der Anlage und vom Beantragenden (Privatperson/Unternehmen) abhängig.
Vor-Ort-Beratungen
Für Gebäude-Energieberatungen gewährt das Bafa einen Zuschuss von 300,-€, max. 50% der Beratungskosten wenn das Bebäude vor 1984 fertiggestellt wurde und hauptsächlich zu Wohnzwecken dient. (alte Bundesländer)
Kfw-Förderbank
Wohnraum Modernisierungs-Programm
Das KfW-Wohnraum-Modernisierungs-Programm unterstützt alle Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand bedeuten.
Für alle Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten (Standard-Maßnahmen). Klimaschutzrelevante Maßnahmen werden durch Bundesmittel besonders gefördert (Öko-Plus-Maßnahmen).
Zinskonditionen:
Standard-Maßnahmen (stand 01.07.2008):
Auszahlung 96%, Bereitstellungsprovision p.M. 0,25%
Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, 5 Jahre Zinsbindung: 5,51% eff
Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 5,47% eff
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 5 Jahre Zinsbindung: 5,54% eff
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 5,53% eff
...
Öko-Plus-Maßnahmen (Stand 12.06.2008):
Auszahlung 100%, Bereitstellungsprovision p.M. 0%
Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, 5 Jahre Zinsbindung: 4,52% eff
Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 4,52% eff
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 5 Jahre Zinsbindung: 4,63% eff
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 4,73% eff
...
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gibt es in zwei Varianten. Für all diejenigen, die umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an ihrem Wohneigentum durchführen möchten und diese Maßnahmen ohne Darlehen der KfW durchführen wollen, wurde seit 01.01.2008 eine Zuschussvariante eingeführt.
Danach erhalten all diejenigen, die durch die energetische Sanierung das Gebäude auf Neubau-Niveau nach EnEV verbessern einen Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 5000 € je Wohneinheit.
Bei Unterschreitung der Neubau-Werte um 30% und mehr beträgt der Zuschuss 17,5% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 8750 € je Wohneinheit.
Maßnahmenpakete werden mit einem Zuschuss in Höhe von 5% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 2.500 € je Wohneinheit gefördert.
Für all diejenigen, die einen Kredit zur finanzierung der energetischen Sanierung ihres Wohneigentum benötigen gelten folgende Förderungen.
Neben dem eigentlichen Kredit in einer maximalen Höhe von 50.000 € je Wohneinheit erhalten all diejenigen, die durch die energetische Sanierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV kommen einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5% des Zusagebetrages. Bei Unterschreitung der Werte nach EnEV um 30% oder mehr iwrd ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5% des Zusagebetrages gewährt.
Zinskonditionen:
Neubau-Niveau / Maßnahmenpaket 0-5 (Stand 12.06.2008):
Auszahlung 100%, Bereitstellungsprovision p.M. 0%
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 3,39% eff
Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 3,55% eff
Bei Antragstellung ist eine Bestätigung eines zugelassenen Energieberaters einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung des Neubau-Niveau nach EnEV bzw. die Unterschreitung um 30% geplant ist. Nach Durchführung der Maßnahmen ist eine Bestätigung des Sachverständigen über die plangemäße Durchführung der Maßnahme einzureichen.
Für die Maßnahmenpakete 0 - 3 ist eine Stellungnahme eines Energieberaters nicht notwendig.
Baubegleitung
Wer im Rahmen eines Antrags nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm die Sanierungsmaßnahme durch einen zugelassenen Energieberater begleiten lässt, der die plangemäße Durchführung bestätigt, kann für diese Maßnahme separat einen Zuschuss beantragen.
Der Zuschuss für Baubegleitung beträgt 50% der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten, max. 1000 € pro Wohneinheit.
Ökologisches Bauen
Kfw-Energiesparhäuser 40
Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von neu zu errichtendem Wohneigentum, das einen energetisch besonders guten Standard besitzt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 40kWh pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr beträgt. Außerdem muss der auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust den zulässigen Höchstwert laut EnEV um mindestens 45% unterschreiten.
Kfw-Energiesparhäuser 60
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 60kWh pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr beträgt. Außerdem muss der auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust den zulässigen Höchstwert laut EnEV um mindestens 30% unterschreiten.
Kreditbetrag:
- 100% der Bauwerkskosten anrechenbar
- maximal 50.000 € pro Wohneinheit
Zinskonditionen:
Energiesparhaus 40 / Passivhaus (Stand 12.06.2008):
Auszahlung 100%, Bereitstellungsprovision p.M. 0%
Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 4,52% eff
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 4,73% eff
Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 4,78% eff
Energiesparhaus 60 und Heizung (Stand 01.07.2008):
Auszahlung 96%, Bereitstellungsprovision p.M. 0%
Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 5,47% eff
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 5,53% eff
Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 5,54% eff
KfW-Wohneigentumsprogramm
Das KfW-Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbst genutzten Eigenheimen und EIgentumswohnungen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen.
Finanzierungsanteil:
* bis zu 30% der angemessenen Gesamtkosten
* Kredithöchstbetrag: 100.000 €
Zinskonditionen (Stand: 01.07.2008):
Auszahlung 100%, Bereitstellungsprovision p.M. 0,25%
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 5 Jahre Zinsbindung: 5,61% eff
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung: 5,56% eff
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 15 Jahre Zinsbindung: 5,77% eff
Energieversorger
Zahlreiche Energieversorger beiten Fördermittel im Rahmen von Energie-Gutschriften oder auch in Form von Zuschüssen für Heizungsumstellung, den Kauf energetisch besonders sparsamer Elektrogeräte, ... an.
Der in weiten Teilen mittelfrankens zuständige Energieversorger N-ERGIE bietet auch ein CO2-Minderungsprogramm an.